Als Brandschutzbeauftragte dürfen nur Personen bestellt werden, die eine mindestens 16-stündige Ausbildung auf dem Gebiet des Brandschutzes, nach den Richtlinien der Feuerwehrverbände oder Brandverhütungsstellen, oder eine andere, zumindest gleichwertige einschlägige, Ausbildung nachweisen können.
Der Brandschutzbeauftragte ist heranzuziehen:
Bei uns erlangen Sie das notwendige Fachwissen, um die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten ordnungsgemäß ausüben zu können. Am ersten Kurstag erhalten Sie ein Nachschlagewerk mit den wichtigsten Informationen sowie den relevantesten Formularen.