Mit diesen Ausbildungen erhalten Sie gemäß § 11 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des BMWA BGBL. II Nr. 13/2007 die entsprechenden, gesetzlich vorgeschriebenen, Berechtigungen, um Krane bedienen zu dürfen. Der Arbeitgeber darf Mitarbeitern das Führen von Kranen nur dann erlauben, wenn sie über die notwendige gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung verfügen.
Für ein kostenloses und unverbindliches Angebot stehen wir Ihnen gerne unter office@arbeitssicherheit-brandschutz.at zur Verfügung.