Laut Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) dürfen in Österreich für bestimmte Tätigkeiten wie zB. das Lenken/Bedienen von Flurförderzeugen/Hubstaplern nur Arbeitnehmer/Innen herangezogen werden, die entsprechend ausgebildet sind. Ausbildung gem. Verordnung § 11 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des BMWA BGBl. II Nr. 13/2007 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Arbeitsmittelverordnung.
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