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Hubstaplerfahrerausbildung /Ausbildung zum Staplerfahrer

  • Voraussetzungen: Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. Mindestalter 18 Jahre.
  • Dauer: 24 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten
  • Veranstaltung: Firmenkurse bei Ihnen vor Ort
  • Mindestteilnehmer: 5 Personen
  • Prüfung: Ja, findet im Anschluss statt

Laut Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) dürfen in Österreich für bestimmte Tätigkeiten wie zB. das Lenken/Bedienen von Flurförderzeugen/Hubstaplern nur Arbeitnehmer/Innen herangezogen werden, die entsprechend ausgebildet sind. Ausbildung gem. Verordnung § 11 der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des BMWA BGBl. II Nr. 13/2007 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Arbeitsmittelverordnung.

Kursinhalt:

  • Antriebs- und Bedienungsarten
  • Ausrüstung, Technik und Pflege des Staplers
  • Wiederkehrende Überprüfung
  • Standsicherheit
  • Tragfähigkeit, Lastendiagramm
  • Staplerbetrieb
  • Sondereinsatz, Heben und Mitfahren von Personen
  • Verhalten in Gefahrensituationen
  • Verbote
  • Praxisübungen
  • Theoretische und praktische Prüfung

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Für ein kostenloses und unverbindliches Angebot stehen wir Ihnen gerne unter office@arbeitssicherheit-brandschutz.at zur Verfügung.