Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) schreibt Unternehmen, abhängig von der Beschäftigtenanzahl, den Einsatz von Sicherheitsvertauenspersonen vor.
Die SVP hat nach § 11 ASchG die Aufgaben, in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes:
Berufliche Anwendung
Im Zuge des Kurses vermitteln wir Ihnen Kenntnisse in allen relevanten Bereichen des Arbeitnehmerinnenschutzrechts um die gesetzlich vorgeschriebene Funktion, der Sicherheitsvertrauensperson (SVP), ausüben zu können.
Zielgruppe
Personen die als Sicherheitsvertrauenspersonen herangezogen werden bzw. als solche engagiert werden.
Inhalt des Kurses